MIT PERMAKULTUR
DEINE
AGRARWENDE
JETZT AUS
BÜRGERHAND
GESTALTEN
BIO-LEBENSMITTEL. ENKELTAUGLICH, FAIR UND UMWELFREUNDLICH
Lass Permagold dein Werkzeug und deine Community zur Agrarwende aus Bürgerhand sein. Mit Mischkulturen, die die Biodiversität stärken und das Klima schützen. Für dich und für unsere enkeltaugliche Zukunft.
Permakultur für Alle: Nachhaltig, gesund und biodivers
Aufbauende Landwirtschaft mit Permakultur & Agroforst
Wir planen für und mit Euch langlebige Permakultur- und Agroforstsysteme, um ökologischen Landbau, biologische Vielfalt und soziales Miteinander bei der Bewirtschaftung dieser Mischkulturen zu fördern.
Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, dass diese nachhaltigen Landnutzungssysteme in Deutschland und Europa ökologisch und ökonomisch skalierbar sind und einen Beitrag zur Lösung globaler Probleme wie z. B. dem Klimawandel liefern können.
Regional und gemein-wohlorientiert wirtschaften
In unserem ersten Erzeugerbetrieb in der Oberlausitz bewirtschaften wir auf insgesamt 15 ha Permakultur- und Waldgartensysteme nach den Prinzipien des Ökolandbaus.
Das Gemüse und Obst vermarkten wir direkt im eigenen Hofladen sowie auf den Wochenmärkten der Region Dresden und in der Oberlausitz.
Bildung & Kommunikation über nachhaltige Landnutzung und regionale Ernährung
Wir führen Bildungs- und Beratungsangebote durch und beteiligen uns mit Partnern aus Wissenschaft, Gesellschaft und (Land-) Wirtschaft aktiv an innovativen Forschungsprojekten für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft.
Die Erforschung und Erprobung von sozialen, landbaulichen oder auch maschinentechnischen Innovationen für eine aufbauende und enkeltaugliche Agrarwirtschaft im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele sind uns dabei ein wichtiges Anliegen.
Gesunde Lebensmittel aus Permakulturanbau
Permagold steht für eine Agrarwende aus Bürgerhand. Wir fördern ein Netzwerk von ökologischen Landwirtschaften in Deutschland und Europa, die gesunde Lebensmittel erzeugen und den Menschen in ihrem Umfeld den Konsum von saisonalen und regionalen Produkten ermöglichen.
Unterstützung durch Mitglieder und Spender
Die Mitglieder sind das Fundament unserer Genossenschaft. Während eingezahlte Anteile maßgeblich dem Erhalt der gemeinnützigen Genossenschaft dienen, sind zusätzliche Spenden ein wichtiges Element der gemeinwohlorientierten Projektfinanzierung. Mit deiner finanziellen Unterstützung können wir zum Beispiel Pflanzaktionen starten, Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahnen durchführen sowie zielgruppenorientierte Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung ermöglichen.
Mitglied werden
Schau weiterführend gern in die FAQs oder in die Satzung.
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Spender
Deine Spende kannst du steuerlich geltend machen.
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Entdecke unsere Permakultur-Projekte
In den durch Eigen- oder öffentliche Mittel sowie Spenden finanzierten Projekten wollen wir mehr Wissen über zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft schaffen sowie konkret regenerative Mischkultursysteme, wie z. B. Agroforst und Permakultur, bewirtschaften. Dabei ist uns der Zusammenhang zwischen Landwirtschaft, Ernährung sowie Natur- und Klimaschutz sehr wichtig.
Permagold Oberlausitz
Unser Ziel ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen für regionale Wertschöpfung im Einklang mit Natur, Klima, Landschaft und Gesellschaft. Kooperationen mit ökologisch wirtschaftenden Partnerbetrieben gehören zum Selbstverständnis der Genossenschaft sowie des Erzeugerbetriebes.
Permagold Elbe-Elster
Schau in unserem Permaladen vorbei
Unsere Genossenschaft mobilisiert und sensibilisiert für eine Agrarwende aus Bürgerhand. Seit 2023 gibt es für Mitglieder im Permaladen einen Rabatt.
Das Permagold Team
Unsere Genossenschaft, die gemeinnützige Permagold eG, bietet fundierte Expertise im Bereich Permakultur und Agroforst! Auf unserer Mission zu einer nachhaltigen Agrarwende in Europa begleiten wir immer wieder ausgewählte Partner aus Wissenschaft, Gesellschaft und (Land-)Wirtschaft bei der Entwicklung und Realisierung von Projekten.
Anfragen nehmen wir jederzeit gerne entgegen. Schreibt uns einfach per E-Mail!
Unterstütze uns mit einer Spende
Alle aktiven Permagold-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Mit Deiner Unterstützung können wir weitere gemeinschaftliche Pflanzaktionen starten, regionale Erzeugerbetriebe aufbauen oder Forschungs- und Bildungsprojekte finanzieren - für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und Agrarwende aus Bürgerhand!
FAQs
Finde Antworten zu den häufigsten Fragen und zögere nicht uns zu kontaktieren, falls dir unsere FAQs nicht weitergeholfen haben.
Die eingetragene Genossenschaftist eine besondere Unternehmensform des deutschen Rechts. Sie wird als Gesellschaft durch eine nicht geschlossene Mitgliederzahl definiert, deren Zieles ist, den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale odergesellschaftliche Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Als eG erlangt sie die volle Rechtsfähigkeit und hat eigenständige Rechte und Pflichten entsprechend dem Genossenschaftsgesetz (GenG).
Der Begriff Permakultur kommt aus dem Englischen „permanent agriculture", was auf deutsch so viel bedeutet wie dauerhafte Landwirtschaft. Das ganze ist ein Design-System, das es möglich macht, dauerhaft an einem Ort Landwirtschaft zu betreiben. Agroforst ist ein System der Land-Bewirtschaftung, das sich insbesondere durch die Strukturierung der Anbaufläche mit Großgehölzen auszeichnet. Davon ausgehend ermöglicht dieses System ganz verschiedene Nutzungsformen auch in Kombination mit Nutztierhaltung.
Du kannst Mitglied der Genossenschaft werden, in dem du mindestens einen Anteil von 50 Euro erwirbst. Dafür fülle bitte die Beitrittserklärung aus. Du kannst Permagold auch spenden oder in Deiner Freizeit bei Arbeitseinsätzen auf Permakulturflächen unterstützen.
Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen. Minderjährige können mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters Mitglied werden.
Zusätzlich zu den Informationen auf der Website informieren wir Dich regelmäßig über unseren Newsletter und Social Media Kanäle. Schau mal rein!
Im Falle einer Insolvenz durch unvorhersehbare Ereignisse wird die Genossenschaft durch den Genossenschaftsverband liquidiert und es kann zum Komplettverlust der Einlagen kommen. Genossenschaften bilden allerdings statistisch gesehen 0,01 % der eröffneten Insolvenzverfahren in ganz Deutschland und gelten als insolvenzsicherste Unternehmensform.
Einmal im Jahr wird die Generalversammlung einberufen. Sie ist die Möglichkeit für jedes Mitglied, mit seiner Stimme und auf Wunsch mit eigenen Vorschlägen zur Entwicklung der Genossenschaft beizutragen. Das vergangene Geschäftsjahr wird ausgewertet, über anvisierte Entwicklungen entschieden und eventuelle Satzungsänderungen beschlossen.
Den Beschlüssen der Generalversammlung sowie der Satzung ist nachzukommen. Das betrifft insbesondere die Übernahme und entsprechende Einzahlung mindestens eines Geschäftsanteils sowie der Mitteilung über Änderungen von Geschäfts- und Kontaktdaten. Außerdem unterliegen Beschlüsse, Bedingungen und Informationen der Genossenschaft betreffend der Vertraulichkeit gegenüber Dritten.
Genossenschaftsmitglieder genießen Mitbestimmung und verfügen dementsprechend über ein Stimmrecht unabhängig von der Summe ihrer Anteile. Das beinhaltet unter anderem die Teilnahme an der Generalversammlung zur Einholung von Auskünften zu den Angelegenheiten der Genossenschaft und der Beantragung von Punkten zur Agenda. Das Auskunftsrecht steht des Weiteren für den Zugang zu Lageberichten, Mitgliederlisten und Ergebnissen von Prüfungsberichten. Im Zusammenschluss mit mindestens 10 % der Mitglieder kann eine außerordentliche Generalversammlung eingefordert werden.
Kann man aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden?
Ja. Zum Ende eines Geschäftsjahres kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, das den satzungsgemäßen Beschlüssen und Verpflichtungen nicht nachkommt, also beispielsweise unvollständige oder unwahre Angaben zu seinen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat, zahlungsunfähig ist oder ein eigenes mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt oder sich daran beteiligt. Auch ein Verhalten, das nicht mit den Belangen der Genossenschaft vereinbar ist, stellt einen Ausschlussgrund dar.
Du kannst Deine Anteile jederzeit mit Zustimmung des Vorstands auf eine bestehendes oder neues Mitglied der Genossenschaft übertragen. Schreib uns in diesem Fall eine E-Mail.
Erstmals kündigen kannst du 4 Jahre nach deinem Beitritt und dann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Das Auszahlungsguthaben richtet sich nach dem für die Kündigung relevantenJahresabschluss und der hieraus ermittelten Anteilswertermittlung, es ist jedoch im Kontext der Gemeinnützigkeit auf den Nennbetrag der Einlage begrenzt.
Du hast noch weitere Fragen?
Schreib uns eine E-mail und unser Team wird dir schnellst möglich weiterhelfen.